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Konflikte lösen mit Mediation

Einführungsvideo

(mit freundlicher Genehmigung unseres Kollegen Dr. Thorsten Blaufelder)

Das Gesetz definiert Mediation in § 1 Abs. 1 ZivMediatG*: "eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konflikts zu ermöglichen".

* ZivMediatG: Zivilrechts-Mediations-Gesetz

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